Qualität und Präzision



Waffen von höchster Qualität und Präzision

Die Firma Egghart in Knittelfeld ist Ihre Nummer eins für Jagdwaffen und Jagdbekleidung. Anton Egghart’s eigene Begeisterung für die Jagd und seine Erfahrung als aktiver Jäger kommen unseren Kunden zu Gute. Er weiß, was ein Jäger in der Praxis wirklich braucht. Die Anforderungen an Jagdwaffen sind in der heutigen Zeit sehr hoch. Jagdwaffen müssen das höchste Maß an Qualität und Präzision erfüllen und immer zuverlässig funktionieren.

Anton Egghart geht auf die individuellen Bedürfnisse der Jägerinnen und Jäger ein, um für sie den perfekten Jagdbegleiter zu finden. Egal ob eine maßgefertigte Waffe aus der eigenen Werkstatt oder eine Jagdwaffe von namhaften Herstellern wie Blaser, Steyr Mannlicher oder Sauer, um nur einige zu nennen, unser kompetentes Team findet auch für Sie die passende Jagdwaffe.


Nehmen Sie das Waffengesetz ernst?

Das neue Waffengesetz ist seit 1.1.2019 in Kraft und bringt uns einige Neuerungen. Was sind denn die Wichtigsten für uns Jäger und Jägerinnen?

Ganz kurz zusammengefasst kann man sagen, dass das Verbot des Schalldämpfers gestrichen wurde, das Führen von Kurzwaffen künftig allen Jägern erlaubt ist und Flinten bis 2021 nachgemeldet werden müssen.

 

Gleich zum Schalldämpfer! Was gilt es hier zu beachten?

Im neuen Waffengesetz heißt es jetzt: „Der Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schalldämpfern ausgenommen“.

 

Das heißt aber auch, dass ich ohne gültige Jagdkarte einen Schalldämpfer nicht einmal besitzen, geschweige denn führen darf?

Ja! Wenn die Karte nicht gelöst wird, muss der Besitzer den Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem „Berechtigten“ übergeben. Das ist dann zum Beispiel eine Person, die eine gültige Jagdkarte besitzt. Da muss man wirklich aufpassen! Anknüpfungspunkt ist einzig und allein die steirische Jagdkarte.

 

Dazu fällt mir ein Sprichwort ein, das besagt, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird.

Das mag sein, aber das Problem beim Waffengesetz ist, wenn man einmal gegen Bestimmungen verstößt, dann ist immer das Damoklesschwert eines Waffenverbotes gegeben. Und wenn gegen jemanden ein Waffenverbot ausgesprochen wird, dann gibt es natürlich auch Probleme mit der Jagdkarte.

Ich kenne einen Fall, da hat ein Jäger am Samstagvormittag ein Stück Rehwild erlegt, hat es aufgebrochen und ist zum nächsten Wilbrethändler gefahren. Der machte aber um 12 Uhr sein Geschäft zu. Der Jäger schaffte es in letzter Minute und ließ in der Eile seine Waffe offen auf der Rücksitzbank liegen. Zu allem Überdruss war diese auch noch geladen. Das Resultat war ein Waffenverbot inklusive Abnahme der Jagdkarte.

 

Das heißt, auch die Nachmeldung bzw. Registrierung der „alten“ Flinten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen?

 

Genau! Das ist die heikle Bestimmung. Es gibt ja mit 14. Dezember 2019 keine Waffen der Kategorie D mehr. Schusswaffen mit glattem Lauf sind dann unter Kategorie C zu finden. Allen nicht registrierten Flinten also unbedingt nachmelden. Da gibt es eine Übergangsbestimmung bis längsten 13. Dezember 2021.

 

Zu guter Letzt noch zum Thema Pistole bzw. Kurzwaffe. Auch das ist neu, jeder Jäger darf nun eine Pistole führen!

 

Besser gesagt eine Waffe der Kategorie B. Dazu zählen unter anderem Faustfeuerwaffen (Pistolen oder Revolver), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen.

Es gibt für jagdausübende Personen eine Waffenbesitzkarte nach dem neuen Waffenrecht Paragraf 20, Absatz 1. Dieser besagt, dass „nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd, der Jagdkarteninhaber eine Waffenbesitzkarte bekommt, die ihn berechtigt Schusswaffen der Kat B zu führen, ohne einen Waffenpass zu benötigen“.

 

Das heißt, wir Jäger dürfen ab sofort eine Pistole auch außerhalb des Reviers führen?

Ja, aber wesentlich ist hier, dass es heißt: „Der Transport zum Jagdgebiet und vom Jagdgebiet nach Hause muss direkt erfolgen“, es sei denn, ich benutze eines dieser versperrbaren Behältnisse, die für den Transport von Faustfeuerwaffen vorgesehen sind.

Denn weiters heißt es im Gesetz: „Eine Waffe führt nicht, der sie ungeladen, in einem geschlossenen Behältnis und lediglich von einem Ort zum andern transportiert“. Das bedeutet aber auch, wenn sie die Pistole am Körper tragen und mit dem Auto fahren, müssen Sie direkt von A nach B fahren. Wenn Sie sich entschließen sollten, ihren Sohn noch schnell von der Schule abzuholen, dann gilt das nicht als direkter Weg und sie haben gegebenenfalls ein Problem.

 

Gibt es sonst noch etwas, dass wir beim Führen einer Kurzwaffe beachten sollten?

Nehmen wir an, sie werden angehalten und führen eine Pistole bei sich, aber kein Jagdgewehr. Dann müssen sie eine Begründung bringen, warum sie keine Langwaffe mitführen. Schließlich geht es ja prinzipiell um die Jagdausübung. In diesem Falle könnte es dann sein, dass sie die Jagdwaffe im Jagdhaus verwahren und deshalb nur die Pistole mitführen.

 

Es heißt auch, dass wir Jäger bezüglich sicherer Verwahrung der Jagdgewehre nur sehr selten, bis gar nicht kontrolliert werden. Ist man zusätzlich in Besitz einer Kurzwaffe, dann ist die „Chance“ eines Besuches der Exekutive ungleich größer. Stimmt das?

Natürlich ist man vor einer Kontroller nie „sicher“. Aber ja, im Falle des Besitzes einer Kurzwaffe ist die Chance der regelmäßigen Kontrolle wahrscheinlich größer.

 

Einen abschließenden Tipp zum neuen Waffengesetz?

 

Bitte nehmen Sie das Gesetz wirklich ernst! Es zahlt sich wirklich nicht aus, durch Bequemlichkeiten oder Fahrlässigkeit ein Waffenverbot auferlegt zu bekommen, Die Jagdkarriere ist damit zumindest stillgelegt, im schlimmsten Falle sogar beendet. 


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